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UNIVOX II C Recht / Kriminalität 2002/2003 Vertiefungsericht Von Philippe Lamon (Autor), Bestellung / Info / Gesamtkoordination UNIVOX: Ursula Raymann ursula.raymann@gfs-zh.ch / 01 361 51 22 Dieser Bericht befasst sich mit der Entwicklung des (Un)sicherheitsgefühls in der Schweizer Bevölkerung, dem Strafbedürfnis und der öffentlichen Meinung zur Verschärfung des Waffengesetzes.
Die Entwicklung des (Un)sicherheitsgefühls Das (Un)sicherheitsgefühl ist ein politisch brisantes Thema, das durch die terroristischen Anschläge, welche die westlichen Länder getroffen haben, noch aktueller geworden ist. Seit der UNIVOX-Umfrage von 1997 werden den Befragten in regelmässigen Abständen mehrere Fragen zum Thema Sicherheit gestellt. Wie auch bei anderen kriminologischen Studien, bleibt die Kernfrage in diesem Bereich, wie sicher sich die Befragten bei einem abendlichen Spaziergang ohne Begleitung in ihrer Wohngegend fühlen. Graphik 1 zeigt uns den Anteil der Personen, die sich jeweils von sehr sicher bis sehr unsicher fühlen, und den Mittelwert dieses (Un)sicherheitsgefühls über die verschiedenen Erhebungsjahre. Graphik 1 : Entwicklung des (Un)sicherheitsgefühls auf der Strasse : Ergebnisse von UNIVOX von 1997, 1999, 2001 und 2003 (N=2831)
Die Mehrheit der befragten Personen fühlt sich sehr oder ziemlich sicher. Im Jahre 1997 fühlte sich ein Fünftel der Befragten unsicher; ein Ergebnis, dass sich mit jenem der Schweizer Opferbefragungen deckt. (Clerici et Killias 1999). In Bezug auf die Entwicklung des (Un)sicherheitsgefühls zeigt Graphik 1, dass sich die Menschen im Jahr 2003 sicherer fühlen als 1997. Da es sich um eine stetige Steigerung des Sicherheitsgefühls handelt, können wir davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung nicht auf ein konkretes, die Bevölkerung beruhigendes Ereignis zurückführen lässt. Des Weiteren werden die Befragten nach ihrem Sicherheitsgefühl in den öffentlichen Verkehrsmitteln, nach der subjektiv empfundenen Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Einbruches zu werden, gefragt und danach, ob sie bestimmte Strassen vermeiden. Graphik 2 zeigt, dass sich auch anhand dieser Fragen eine Steigerung des Sicherheitsgefühls feststellen lässt.
Graphik 2 : Entwicklung der Fragen über das (Un)sicherheitsgefühl nach den UNIVOX-Umfragen von 1997, 1999, 2001 und 2003 (bei den Fragen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln nur für die Jahre 1997 und 2003)
Die im Jahr 2003 befragten Personen gaben an, weniger Vorsichtsmassnahmen zu treffen als die im Jahr 1997 Befragten, sich aber dennoch sicherer zu fühlen. In welcher Weise diese beiden Aussagen in Beziehung zueinander stehen, kann in dieser Studie nicht beantwortet werden. Es ist nicht klar, ob die Befragten weniger Vorsichtsmassnahmen treffen, weil sie sich sicherer fühlen oder ob weniger Vorsichtsmassnahmen dieses Sicherheitsgefühl erzeugt haben. Wahrscheinlich stimmen beiden Erklärungen. Es ist durchaus möglich, dass die Verringerung der Vorsichtsmassnahmen ein Sicherheitsgefühl hervorruft, wenn dadurch festgestellt werden kann, dass man keiner Gefahr ausgesetzt ist. Die Angst vor dem Unbekannten, auf der das Unsicherheitsgefühl oft beruht, würde auf diese Weise geringer. Interessant ist auch, dass das Unsicherheitsgefühl, wie aus Graphik 2 ersichtlich, sowohl in der eigenen Wohngegend, als auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln gesunken ist. Die Ergebnisse spiegeln so das Bild einer Bevölkerung wider, die sich in Bezug auf Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit sicherer fühlt. Dasselbe gilt für die Angst vor einem möglichen Verlust des persönlichen Eigentums, also der Angst vor einem Einbruch. Für die Befragten wird es immer unwahrscheinlicher, Opfer einer solchen Straftat zu werden. Das steht ganz im Einklang mit der tatsächlichen Entwicklung der Einbruchskriminalität, die seit 1997 im Gegensatz zur Gewaltkriminalität zurückgegangen ist. Die Gründe für diesen Anstieg des Sicherheitsgefühls sind nicht eindeutig auszumachen, da die Kriminalitätsentwicklung keinen Einfluss zu nehmen scheint. Im fraglichen Zeitraum sind die Einbrüche zurückgegangen, die Gewaltdelikte sind aber stark angestiegen und dennoch zeigen unsere Indikatoren alle in dieselbe Richtung. Diese Sachlage lässt es sinnvoll erscheinen, die Gründe dafür, warum man sich sicherer fühlt oder dies angibt, nicht auf der objektiven Ebene der Kriminalitätsentwicklung sondern eher auf einer subjektiven Ebene zu suchen. In diesem Sinne käme als mögliche Erklärung eine immer grössere Politisierung des Themas in Betracht. Allerdings ist der Anstieg bei den Anhängern des rechten, des linken und des liberalen politischen Lagers derselbe. Die politische Einstellung scheint also keinen Einfluss auf die Entwicklung des (Un)sicherheitsgefühls zu haben. Ein anderer möglicher Grund könnte sein, dass es hauptsächlich die Jüngeren sind, die Opfer der wachsenden Gewalt werden. Die andereren Altersgruppen scheinen dies zur Kenntnis genommen zu haben und fühlen sich deshalb von den in den Medien gezeigten Gewaltereignissen in einem geringeren Masse betroffen. Die Tatsache, dass der Anstieg des Sicherheitsgefühl unter den 18 – 21 Jährigen nicht so stark ist, lässt diese Hypothese plausibel erscheinen. Schliesslich wäre noch eine weitere Interpretation möglich, die alle Bevölkerungsgruppen umfassen würde und die sich darauf stützt, dass die Sicherheit ein stark politisiertes und mediatisiertes Phänomen geworden ist. Dies hatte nämlich zur Folge, dass Massnahmen ergriffen worden sind, die der Bevölkerung das beruhigende Gefühl gegeben haben, dass man sich um ihr Wohlergehen sorgt. So ist in Lausanne ein Sicherheitsobservatorium entstanden und gleichzeitig läuft im Kanton Waadt das Projekt « Police 2000 » mit dem Ziel, eine Polizei der Nähe, die sich den Bedürfnissen der Bürger anpasst, bereitzustellen. Auch bei den öffentlichen Verkehrsmitteln wird mehr in den Bereich der Sicherheit der Fahrgäste investiert.
Das Strafbedürfnis Das Strafbedürfnis messen wir, indem man erfragt, welche Strafart nach Meinung der Bevölkerung für eine bestimmte Straftat die angemessenste sei. Zu diesem Zweck wird von zwei hypothetischen Fällen ausgegangen, und zwar von dem eines jungen, rückfälligen Einbrechers und von dem eines Vergewaltigers. Vergleicht man die Ergebnisse über die Jahre 1999, 2001 und 2003, lässt sich keine Veränderung in der Einstellung der Bevölkerung feststellen. Im Falle des jungen Einbrechers wird am häufigsten die gemeinnützige Arbeit als angemessenste Strafe angegeben. Für den Vergewaltiger fordern dreiviertel der Befragten eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Trotz kleiner Schwankungen scheint es seit 1999 dennoch in beiden hypothetischen Fällen keine grösseren Veränderungen gegeben zu haben. Diese Tatsache erlaubt es uns, die drei Umfragen zu vereinigen, um so für weiterführende Analysen über eine grössere Stichprobe zu verfügen. So können wir die 54% (n=1109), die sich für eine gemeinnützige Arbeit als Strafe für den rückfälligen Einbrecher und die 67%( n=1362), die sich im Fall des Vergewaltigers für eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung entschieden haben, jeweils mit dem Rest der Stichprobe vergleichen. Dies erlaubt es, uns ein Bild von der Bevölkerung machen, die in der oben als mehrheitlich angegeben Weise geantwortet hat. Im Falle des rückfälligen Einbrechers haben wir mehrere Variablen gefunden, welche die Entscheidung der befragten Personen zu beeinflussen scheinen. Multivariate Analysen haben zu dem Ergebnis geführt, dass die einflussreichste Variable der Wohnort ist. So ist es 1.7-mal wahrscheinlicher, dass eine in der französischen Schweiz wohnhafte Person sich für die gemeinnützige Arbeit als Strafe ausspricht, als dies von einer in der deutschen Schweiz wohnhaften Person zu erwarten ist. Auch die Tatsache, dass der Befragte aus einem sozial schwachen Viertel kommt oder auf dem Land (ausserhalb der grossen Städte) wohnt oder dass es sich um eine Frau handelt, macht die Entscheidung für gemeinnützige Arbeit als angemessenste Strafe wahrscheinlicher. Es ist dennoch nicht einfach, den Einfluss der einzelnen Variablen klar zu deuten. Dafür müsste man nicht nur den Inhalt gemeinnütziger Arbeit im Strafrecht klären, sondern vor allem wissen, was die Bevölkerung unter diesem Begriff versteht. Es handelt sich ja um eine Vollstreckungsmodalität der kurzen Freiheitsstrafe (bis zu 6 Monaten), die einen Wiedergutmachungscharakter hat. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass ein Teil der Befragten unter gemeinnütziger Arbeit weniger eine Wiedergutmachung als eine Art Zwangsarbeit versteht. Dieses Missverständnis könnte erklären, warum für einen rückfälligen Einbrecher die gemeinnützige Arbeit der Gefängnisstrafe vorgezogen wurde. Im Falle des Vergewaltigers ist es ausschliesslich die Tatsache, in der Stadt zu wohnen, die die Wahl der Strafe beeinflusst. Das Fehlen anderer einflussreicher Variablen kann in zwei Richtungen deuten. Zum einen könnte sein, dass weitere Variablen, welche die Wahl der Strafe erklären könnten, von unserem Fragebogen nicht erfasst worden sind. Es wäre aber auch durchaus möglich, dass wirklich keine Unterschiede zwischen den untersuchten Gruppen bestehen. Auch wenn beide Erklärungsmöglichkeiten zutreffen können, halten wir letztere für wahrscheinlicher, da in der öffentlichen Meinung ein Konsens darüber herrscht, dass es sich bei einer Vergewaltigung um eine schwere Straftat handelt, die eine harte Strafe verdient.
Verschärfung des Waffengesetzes Die Verschärfung des Waffengesetzes ist ein kriminologisch sehr interessanter Themenbereich. Es handelt sich um eine präventive Massnahme, die versucht, die Gelegenheit zur Verbrechensbegehung einzuschränken. Selbstmorden und der Tötung von Frauen soll vorgebeugt werden. Letztere ereignen sich in einigen westlichen Ländern im Rahmen privater und häuslicher Konflikte (Massonnet, Wagner und Kuhn 1990, Villettaz, Killias und Mangin 2003 für die Schweiz; Bandini, Gatti und Traverso 1983, für Italien), und spielen sich oft in der Wohnung des Täters ab, wo die Waffen aufbewahrt werden. Mit dieser Verschärfung wird aber sehr wahrscheinlich auch eine Verbesserung der Situation der Frauen einhergehen, die von ihren Lebenspartnern oder Verwandten mit Waffengewalt unter Druck gesetzt und bedroht werden. Da viele kriminologische Studien den Nutzen solcher Verschärfungen des Waffengesetzes gezeigt haben, ist die öffentliche Meinung zu diesem Thema sehr interessant. Die Befragung zu diesem Thema erlaubt es, die Merkmale herauszuarbeiten, welche Befürworter und Gegner dieser Verschärfung unterscheidet. Zu diesem Zweck wurden den Befragten drei Aussagen vorgelegt, zu denen sie sich äussern sollten. Graphik 3 zeigt uns klar und deutlich, dass die Bevölkerung mit einer Verschärfung des Waffengesetzes einverstanden ist. Eine grosse Mehrheit der Befragten ist mit allen drei der vorgelegten Aussagen einverstanden. Sehr interessant ist es, dass höchstens 5% eine gegenteilige Meinung vertritt und dass auch die Zahl der Unentschlossen sehr klein ist. Graphik 3 : Meinung zu den verschieden Aussagen über die Verschärfung des Waffengesetz
Die Einstimmigkeit unter den Befragten macht es sehr schwer, Unterschiede zwischen den Befürwortern und den Gegnern der Verschärfung des Waffengesetzes herauszuarbeiten. Ein solch einstimmiges Ergebnis in der öffentlichen Meinung findet man sehr selten. Unter den 705 Befragten sind nur 6 Personen (weniger als 1%) gegen alle Beschränkungen des Waffengesetzes; bei 573 (81%) Befürwortern aller drei Aussagen. 54 (8%) sind mit mindestens einer der Aussagen nicht einverstanden. Unsere Untersuchung hat ergeben, dass unter den Befürwortern der drei Aussagen etwas mehr Frauen (52%) als Männer sind. Bei den Gegnern ist die Mehrheit männlichen Geschlechts. Die Analysen haben keine weiteren Variablen ergeben, die es uns erlauben, Gegner und Befürworter klar voneinander zu unterscheiden. Die extrem kleine Zahl der Gegner deutet darauf hin, dass es sich um Sonderfälle handelt. Soweit die Hauptergebnisse der UNIVOX-Studie II C Recht / Kriminalität.
Allgemeine Info zum Forschungsprogramm UNIVOX UNIVOX ist eine umfassende Langzeitbeobachtung unserer Gesellschaft, die das Forschungsinstitut gfs-zürich in Zusammenarbeit mit rund 20 spezialisierten, zumeist universitären Instituten zwischen 1986 und 1999 jährlich, ab 2000 zwei-jährlich realisiert. Gesamtverantwortung und Koordination: gfs-zürich, Markt- & Sozialforschung,
Methodischer Steckbrief dieser Studie Die Grundlage für die vorliegende Analyse bildet eine durch das Forschungsinstitut gfs-zürich zusammen mit fünf weiteren Kooperationspartnern zwischen dem 3. und 21. Februar 2003 durchgeführte Befragung. Die Befragung wurde nach der bei UNIVOX üblichen Befragungsanlage realisiert. Ein Interview dauerte im Schnitt 60 Minuten (zusammen mit anderen befragten Themenbereichen). Befragt wurden Stimmberechtigte, die mit Hilfe eines kombinierten Random-/ Quotaverfahrens ausgewählt wurden: Aufgrund der effektiven Verteilung wurden in einem ersten Schritt Deutsch- und Westschweiz sowie agglomerierte und ländliche Gegenden ausgeschieden. Innerhalb dieser Gebiete erfolgte die Ortsauswahl nach einem gewichteten Zufallsverfahren. Dabei wurden ca. 70 Gemeinden (sampling points) ausgewählt. In einem zweiten Schritt wurden innerhalb dieser Gemeinden die Zielpersonen für die Interviews nach dem Quotenverfahren bestimmt. Die Personenauswahl nahmen die BefragerInnen selbst vor. Sie hatten sich dabei bei jeweils 10 Interviews an Quoten für das Geschlecht, das Alter und den Beruf zu halten. Die so realisierte Stichprobe umfasst damit 705 Befragte, davon 74 Prozent aus der Deutschschweiz und 26 Prozent aus der Romandie. Die Grösse der Stichprobe ergibt bei einer Verteilung der Prozentwerte von 50:50 ein Vertrauensintervall von +/- 3.8 Prozent. Das heisst, ein Tabellenwert von 50 Prozent liegt für die Gesamtstichprobe mit 95%iger Wahrscheinlichkeit zwischen 46.2 und 53.8 Prozent. Je näher die Prozentwerte an der 50 Prozent-Marke liegen und je weniger Fälle die untersuchte Einheit aufweist, desto größer ist das Vertrauensintervall. |